Zeiningen AG: Wasserleitung in der Müsgasse wird erneuert

In Zeiningen AG wird ab dem 9. November 2026 die Wasserleitung in der Müsgasse ersetzt. Die Arbeiten dauern in zwei Etappen bis Mitte Februar 2027.
Die bestehende Wasserleitung in der Müsgasse ist in die Jahre gekommen und muss erneuert werden. Im Zusammenhang mit den Arbeiten an der Wasserleitung wird gleichzeitig der Elektro-Rohrblock erweitert. Um die Beeinträchtigungen für Anwohnerinnen und Anwohner möglichst gering zu halten, erfolgen die Arbeiten etappenweise (gemäss Karte).
Folgende Arbeiten sind vorgesehen: -Erneuerung Wasserleitung -Ausbau der EW-Rohrblocks Termine: Baubeginn: 9. November 2026 (Etappe 1) Etappenwechsel: ca. Mitte Januar 2027 (Etappe 2) Bauende: ca. Mitte Februar 2027
Da die Arbeiten witterungsabhängig sind, kann es zu einzelnen Terminverschiebungen kommen.
Bauausführung und Verkehrsregelung
Aufgrund der schmalen Strassenbreite kann die Zufahrt zu den einzelnen Liegenschaften nicht gewährleistet werden. Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden durch die Bauequipe über die Zufahrtsunterbrüche orientiert. Für die Dauer des Zufahrtunterbruches stehen ihnen Ersatzparkplätze beim Gemeindehaus zur Verfügung.
Etappe 1 (November bis Mitte Dezember 2026)
Durch die Arbeiten an der Wasserleitung muss im betroffenen Ausbauperimeter ein Wasserleitungsprovisorium erstellt werden und es kommt zu Wasserabstellungen. Die Wasserversorgung Möhlin wird Anwohnerinnen und Anwohner zum gegebenen Zeitpunkt separat informieren. Sollten während den Bauarbeiten die Temperaturen um den Gefrierpunkt liegen, bitten wir darum, stets einen Wasserhahn leicht geöffnet zu halten.
Durch den dadurch entstehenden Durchfluss kann ein Einfrieren des Provisoriums verhindert werden. Da das Provisorium nicht über den Zähler läuft, entstehen für die Anwohnerinnen und Anwohner keine Zusatzkosten.
Etappe 2 (ca. Mitte Januar bis Mitte Februar 2027) Über den Zeitpunkt des Belagseinbaus werden wir frühzeitig orientieren.
Rad-/ und Fussverkehr
Für Radfahrer ist der Baustellenbereich jederzeit befahrbar. Auch für Fussgänger bleibt die Baustelle mit lokalen Behinderungen immer passierbar. Anlieferungen/Spezialtransporte
Bitte teilen Sie allfällige Spezialtransporte, grössere Anlieferungen oder Abfuhren, welche Ihnen während der Bauzeit bekannt sind, dem Bauführer, Herr M. Terol (Ziegler Bau AG) rechtzeitig mit. Dadurch können diese optimal koordiniert werden. Kehricht- und Grünabfuhr im Baustellenbereich Bitte stellen Sie den Kehricht und die Grüngutbehälter am regulären Abfuhrtag wie gewohnt vor Ihre Liegenschaft.
Um Verwechslungen zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihren Grüngutbehälter gut lesbar mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse zu beschriften.
Anpassungsarbeiten entlang privater Grundstücke
Es ist unabdingbar, dass für gewisse Bauarbeiten, wie die Erstellung von Übergängen auf bestehende Wasserleitungs-Hausanschlüsse, bis etwa einen Meter im Vorplatz angepasst werden muss. Die Vorplätze werden wieder so instand gestellt, wie vorgefunden. Es entsteht keine Kostenfolge für Sie.
Wir möchten Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass bestimmte alte Verbundsteine nicht mehr produziert werden. Neu eingekaufte Steine könnten daher ein abweichendes Erscheinungsbild haben. Sollten die diesbezüglich dennoch noch Fragen haben, so dürfen Sie sich gerne bei der Bauleitung, Herr N. Müller (KSL Ingenieure AG) melden.
Private Bauarbeiten Sollten Sie Bauarbeiten an Ihren Vorplätzen oder Werkleitungen vorsehen, bitten wir Sie, direkt mit dem Bauführer, Herr M. Terol (Ziegler Bau AG) Kontakt aufzunehmen.
Wasserleitungs-Hausanschluss, Kostentragung
Der Ersatz des Hausanschlusses bis etwa 1 m in die private Parzelle wird durch die Gemeinde bezahlt. Der Ersatz des Hausanschlusses auf privatem Grund kann durch den privaten Grundeigentümer bestellt werden und ist auch durch den Grundeigentümer zu bezahlen.
Sollten Sie Interesse an einem neuen Wasserleitungs-Hausanschluss im privaten Bereich haben, so dürfen Sie sich gerne an Herrn A. Gjuraj (Gebrüder Meier AG) wenden. Die Unternehmer unterbreiten Ihnen gerne eine entsprechende Offerte.
Gemäss § 21 und 22 des Wasserreglements der Gemeinde Zeiningen wird der Ersatz eines bestehenden Hausanschluss-Absperrschiebers durch die Wasserversorgung Zeiningen getragen. Fehlt dieser Absperrschieber, wird dieser zu Lasten des Grundeigentümers eingebaut.
Die Bauleitung und die Bauunternehmung sind gerne bereit, Ihnen behilflich zu sein. Wir bitten Sie, als erste Anlaufstelle die örtliche Bauleitung, Herrn N. Müller (KSL Ingenieure AG), zu kontaktieren.
Die umfangreichen Bauarbeiten an der Müsgasse verursachen Emissionen und Einschränkungen für jeden einzelnen Anwohner. Wir sind bestrebt, die Immissionen und Unannehmlichkeiten möglichst gering zu halten und bitten um Verständnis für die Massnahmen. Erreichbarkeit der Verantwortlichen Bei Fragen geben Ihnen folgende Personen gerne Auskunft:






