Büren an der Aare erinnert an die Entrichtung der Hundetaxe

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Grenchen 04.07.2022 - 20:05

Wie die Gemeinde Büren an der Aare mitteilt, sind alle Hundehalter mit Hunden ab sechs Monaten aufgefordert, die Hundesteuer bis 12. August 2022 zu entrichten.

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Hunde - Nau

Gemäss Ziff. II, Bst. B des Gemeindeabgabenreglements (ABGR) vom 14. Juni 2005 ist für jeden in der Gemeinde Büren an der Aare am 1. August 2022 gehaltenen Hund, der über sechs Monate alt ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten.

Die Hundetaxe 2022 beträgt 80 Franken pro Jahr und Hund. Den bisherigen Hundehaltern (gemäss Inkasso 2021) wird direkt eine Rechnung mit Einzahlungsschein zugestellt.

Alle neuen oder noch nicht registrierten Hundehalter werden hiermit aufgefordert, ihre Hunde bis spätestens am 12. August 2022 im Büro der Finanzverwaltung, Hauptgasse 10 (2. OG), anzumelden. Das entsprechende Anmeldeformular kann auch auf der Webseite der Einwohnergemeinde Büren a. A. heruntergeladen werden.

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