Gemeinderat Schöftland verhängt Baustopps

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Suhrental,

In Schöftland wurden zwei Baustopps erlassen, nachdem unzulässige Bauarbeiten ohne Baubewilligung festgestellt wurden. Bauherren sollten sich vorab informieren.

Gemeindeverwaltung Schöftland Schloss.
Gemeindeverwaltung Schöftland Schloss. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Schöftland berichtet, musste der Gemeinderat in den vergangenen sechs Wochen zwei Baustoppverfügungen aussprechen. Im ersten Fall wurde festgestellt, dass eine Privatperson ein Teilstück einer Stützmauer höher als die in der Baubewilligung definierte Höhe erstellen liess. Im zweiten Fall wurde eine Fläche ohne Baugesuch und somit ohne rechtskräftige Baubewilligung überdacht.

Wird durch die Errichtung von Bauten oder Anlagen ohne Bewilligung, unter Verletzung einer solchen oder auf andere Weise ein unrechtmässiger Zustand geschaffen, so kann gemäss Baugesetz die Einstellung der Arbeiten, die Einreichung eines Baugesuchs sowie die Herstellung des rechtmässigen Zustands, insbesondere die Beseitigung oder Änderung der rechtswidrigen Bauten oder Anlagen angeordnet werden.

Ein sogenannter Baustopp kann verfügt werden, um den umstrittenen Sachverhalt seriös zu prüfen. So lange solche Abklärungen laufen, sind weitere Bauarbeiten strikt verboten. Sollte ein Baustopp missachtet werden, kann der Gemeinderat eine Busse aussprechen oder bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstatten.

Empfehlung zur gründlichen Vorab-Information

Damit solche für alle beteiligten Parteien umständlichen und aufwendigen Situationen vermieden werden können, wird allen Grundeigentümern und Bauherrschaften empfohlen, sich vorgängig umfassend über ein geplantes Bauvorhaben zu informieren.

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