Waldbesucher in Etziken sollten Regeln beachten

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Wasseramt 05.09.2022 - 13:48

Wie die Gemeinde Etziken schreibt, sollte man beim Waldbesuch wichtige Verhaltensregeln beachten, um die Tiere, Pflanzen und sich selbst nicht zu schädigen.

Wald
Blick in einen Wald. (Symbolbild) - Keystone

Der Wald ist Erholungs- und Erlebnisraum für Menschen, aber auch Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen. Der Zutritt zum Wald ist mit wenigen Einschränkungen frei. Die Menschen sollten sich als Gäste aber respektvoll verhalten.

Die Menschen erholen sich gerne im Wald. Gerade während der Pandemie besuchten sie vermehrt das «Naherholungsgebiet» Wald für Spaziergänge, Wanderungen oder einfach zur Entspannung und Erholung. Dabei treffen unterschiedliche Ansichten und Motivationen aufeinander. Dies kann zu Konflikten führen: zwischen Waldbesuchenden und dem Ökosystem, zwischen Waldbesuchenden untereinander sowie zwischen Waldbesuchenden und Waldeigentümerschaft.

Die Bürgergemeinde als Waldeigentümerschaft ist überzeugt, dass viele dieser Konflikte mit einfachen Verhaltenstipps entschärft werden können. Mit diesen Tipps werden die Waldbesuchenden aufgefordert, ein paar einfache Regeln zu beachten, damit es dem Wald und allen anderen gut geht.

Von A bis Z – wie Abfall bis Zapfen. Zuoberst steht der Respekt – gegenüber den Pflanzen und Tieren im Wald, gegenüber der Waldeigentümerschaft und gegenüber anderen Waldbesuchenden. Wenn diese beachten werden, geht es allen im Wald und dem Wald selbst besser.

Die wichtigsten Regeln wurden zusammengefasst

Als Waldbesuchende sind die Menschen im Wald willkommen. Je nach Ort und Zeit gelten aber zweckmässige Bestimmungen zum Beispiel bezüglich des Naturschutzes und der Waldbrandgefahr.

Im Wald gilt ein generelles Fahrverbot für Motorfahrzeuge. Um die Tiere und Pflanzen nicht zu stören, nutzt man mit dem Fahrrad die befestigten Waldwege. Der Wald mitsamt Bänken und anderen Einrichtungen ist fremdes Eigentum. Man hinterlässt keinen Abfall und beschädigt nichts. Das Deponieren von Grünabfällen aus Garten und Feld ist nicht erlaubt.

Waldpflege und -bewirtschaftung können Gefahren für Profis und Waldbesuchende bergen. Man hält sich zwingend an Anweisungen und Absperrungen – auch am Wochenende.

Im Wald muss man auf die Gefahren für sich selbst achten

Der Wald ist lebendige Natur. Man sollte sich eigenverantwortlich vor möglichen Gefahren wie herunterfallenden Ästen und umstürzenden Bäumen. Bei Gewitter und Sturm geht man nicht in den Wald.

Die Anwesenheit von Hunden bedeutet Stress und Gefahr für Wildtiere; deshalb gilt vom 1. April bis 31. Juli die Leinenpflicht im Wald.

Das Gesetz erlaubt das Sammeln von nicht geschützten Pflanzen, Pilzen und Früchten, aber auch von Ästen oder Zapfen im ortsüblichen Umfang. Besonders in der Dämmerung und nachts sind viele Tiere auf den Wald als ungestörten Lebensraum angewiesen. Man bleibt auf den Wegen und vermeidet Lärm und störendes Licht.

Mehr aus Solothurn

neuenburg
3 Interaktionen
erich mari jassen
1 Interaktionen
DAS ZELT
1 Interaktionen

Mehr aus Aargau