Gemeinderat Boniswil weist BNO-Intitiative endgültig ab

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Lenzburg,

Wie die Gemeinde Boniswil bekannt gibt, hat sie das Initiativbegehren BNO-Teilrevision für das BLN-Gebiet am 30. August 2022 endgültig abgewiesen.

Das Gemeindehaus in Boniswil (AG).
Das Gemeindehaus in Boniswil (AG). - Nau.ch / jpix.ch

Am 25. März 2021 wurde vom Initiativkomitee das Initiativbegehren BNO-Teilrevision für das BLN-Gebiet eingereicht. Nach der formellen und materiellen Prüfung des Initiativbegehrens hat der Gemeinderat Boniswil am 2. September 2021 die Ungültigkeit des Initiativbegehrens festgestellt.

Mit Eingabe vom 6. September 2021 wurde gegen diesen Gemeinderatsbeschluss eine Beschwerde, welche zuständigkeitshalber an die Gemeindeabteilung übergeben wurde, eingereicht.

Ein Jahr später hat die Gemeindeabteilung die Beschwerde mit Entscheid vom 30. August 2022 abgewiesen. Die Ungültigkeitserklärung der Initiative gemäss Entscheid des Gemeinderates Boniswil vom 2. September 2021 wurde somit bestätigt.

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