Stein/Lenzburg AG: Nächtliche Diebe auf frischer Tat ertappt

In Stein und Lenzburg AG waren am Donnerstagabend und in der Nacht auf Freitag mehrere mutmassliche Diebe unterwegs. Aufmerksame Anwohnende wählten den Notruf.

Der Vorfall ereignete sich am Donnerstagabend, kurz vor zehn Uhr, als eine Anwohnerin zwei Männer beobachtete, welche um die Liegenschaft des Mehrfamilienhauses am Fischingerweg schlichen und dort eine unverschlossene Tür öffneten. Zuvor stellte die Anwohnerin fest, wie die Personen von der Rütistrasse herkommend diverse Fahrzeuge in den Garageneinfahrten inspizierten.
Mehrere Patrouillen der Kantonspolizei Aargau und der Regionalpolizei Unteres sowie Oberes Fricktal fahndeten umgehend nach den signalisierten Personen. Wenig später konnte eine Person von der Kantonspolizei Aargau an der Rütistrasse angehalten werden. Die zweite Person wurde vom Diensthund «Gin», der Regionalpolizei Oberes Fricktal, am Bahndamm in einem Dornengebüsch sitzend, aufgespürt. Die Polizei nahm beide Männer vorläufig fest. Es handelt sich um einen 16-Jährigen und einen 18-jährigen algerischen Asylsuchenden.
Täter am Bahnhof Lenzburg verhaftet
Lenzburg: In der Nacht auf Freitag, kurz nach drei Uhr, ging eine weitere Meldung eines Anwohners ein. Als der Bewohner des Doppeleinfamilienhauses an der Wässermatten erwachte, stellte er eine männliche Person in seinem Schlafzimmer fest.

Der mutmassliche Einbrecher ergriff kurzerhand die Flucht. In der Folge nahmen mehrere Patrouillen der Kantonspolizei Aargau, der Regionalpolizei Lenzburg sowie Oberes Fricktal die Fahndung auf. Am Bahnhof in Lenzburg konnten schliesslich zwei Tatverdächtige von der Regionalpolizei Lenzburg angehalten werden, welche dem Signalement entsprachen. Beide trugen mutmassliches Deliktsgut bei sich. Es handelte sich ebenfalls um zwei algerische Asylsuchende, im Alter von 16 und 18 Jahren. Sie wurden von der Polizei unter dringendem Tatverdacht vorläufig festgenommen.
Die Kantonspolizei Aargau prüft nun, ob die angehaltenen Männer sich für weitere Delikte verantworten müssen. Die zuständige Jugend- bzw. Staatsanwaltschaft hat in beiden Fällen eine Untersuchung eröffnet.






