Fricktal

    Gemeinde Schupfart erinnert an die Hundekontrolle 2024

    Gemeinde Schupfart
    Gemeinde Schupfart

    Unteres Fricktal,

    Wie die Gemeinde Schupfart schreibt, werden die Rechnungen für die Hundetaxe 2024 Anfang Mai mit Stichtag 30. April versendet. Alle Änderungen sind zu melden.

    Schupfart
    Das Dorf Schupfart in der Region Fricktal. - Nau.ch / Simone Imhof

    Am 1. März 2024 trat die neue Hundeverordnung (HuV) in Kraft. Das hat zur Folge, dass alle Hunde (auch die aus eigener Zucht) ab dem dritten Lebensmonat taxpflichtig sind.

    Zudem entfallen die halben Taxen, weshalb beispielsweise bei Neuanmeldungen oder beim Ableben von Hunden weder halbe Taxen verrechnet noch zurückerstattet werden.

    Die Meldepflicht von zehn Tagen (Paragraf fünf Absatz eins HuV) bleibt bestehen.

    Änderungen in der Hundehaltung sind zu melden

    An alle Hundebesitzer: Hat es seit Mai 2023 Veränderungen gegeben? Hat jemand einen neuen Hund? Ist ein Hund weggegeben worden oder verstorben?

    Es wird gebeten, allfällige Änderungen an die Abteilung Finanzen telefonisch oder per E-Mail zu melden.

    Die Gemeinde wird die Rechnungen für die Hundetaxe 2024 Anfang Mai mit Stichtag 30. April versenden. Die Hundetaxe für das Jahr 2024 beträgt 120 Franken pro Hund.

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