Gemeinde Zuzgen erinnert an die Leinenpflicht

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Unteres Fricktal,

Wie die Gemeinde Zuzgen mitteilt, gilt ab dem 1. April bis zum 31. Juli die Leinenpflicht für Hunde.

Waldspaziergang
Leinenpflicht für Hunde. - Foto-Rabe / Pixabay

Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten. Unter §21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: «Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.»

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