Fricktal

    Obermumpf: Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

    Nau.ch Lokal
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    Unteres Fricktal,

    Wie die Gemeinde Obermumpf mitteilt, sind Bäume, Sträucher und Lebhäge entlang öffentlicher Strassen so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern.

    Hecke Strasse angrenzen zurückschneiden
    Hecken, die an Strassen angrenzen, sollten regelmässig zurückgeschnitten werden. - Unsplash

    Bäume, Sträucher und Lebhäge entlang öffentlicher Strassen und Fusswege sind so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern.

    Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstückgrenze zu erfolgen, über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2,50 Meter, über Fahrstrassen bis auf 4,50 Meter Höhe freigehalten werden.

    Auch bodendeckende Pflanzen sind so zurückzuschneiden, dass die Einlaufschächte freigelegt sind.

    Ebenfalls sind Hydranten durch die Grundeigentümer frei zugänglich und sichtbar zu halten.

    Eigentümer könne haftbar gemacht werden

    Sträucher, Lebhäge und so weiter, die den Hydranten verdecken, sind zurückzuschneiden.

    Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Eigentümer von Sicht behindernden Bäumen und Sträuchern haftbar gemacht werden können.

    Die Grundeigentümer werden aufgefordert, diese Bestimmungen zu beachten und den Rückschnitt zu veranlassen.

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