Wegenstetten: Alle Bautätigkeiten erfordern Bewilligung

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Unteres Fricktal,

Der Gemeinderat stellt eine Zunahme von Bautätigkeiten ohne Baubewilligung fest­, sowohl innerhalb der Bauzone als auch ausserhalb in der Landwirtschaftszone.

Bauarbeiten
Ein Schutzhelm eines Bauarbeiters. (Symbolbild) - pixabay

Wie die Gemeinde Wegenstetten informiert, ist grundsätzlich innerhalb der Bauzone für alle Bauten, die wesentliche Umgestal­tungen, Erweiterungen oder Zweckänderungen nach sich ziehen, sowie für die Be­seitigung von Gebäuden eine Bewilligung des Gemeinderates notwendig. Für Bautä­tigkeiten in der Landwirtschaftszone ist ausserdem die Zustimmung der kantonalen Behörden erforderlich.

Wer ohne gültige Bewilligung oder unter Verletzung einer sol­chen baut oder Objekte beseitigt, macht sich strafbar. Wer­den Verstösse gegen die Bauvorschriften festgestellt, wird die Baueinstellung ver­fügt und die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs verlangt. Der Gemein­derat hat zudem Strafkompe­tenz und kann in Bauangelegenheiten Bussen bis zu 2000 Franken aussprechen. Bei gravierenden Verstössen wird Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft er­stattet, welche höhere Strafen verfügen kann.

Bewilligte Bauobjekte werden kontrolliert. Bauherrschaft, Grundeigentümer, Archi­tekt, Bauleitung und Unternehmer sind verantwortlich, dass die Vorschriften einge­halten werden und die Bauten mit den bewilligten Plänen übereinstimmen.

Mit der Einhaltung der Bestimmungen im Zusammenhang mit Bautätigkeiten werden allen Beteiligten unnötiger Ärger, Aufwand und Kosten erspart.

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