Fricktal

    Zeiningen erinnert an den korrekten Unterhalt von Gräbern

    Nau.ch Lokal
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    Unteres Fricktal,

    Wie die Gemeinde Zeiningen informiert, fordert sie Angehörige auf, die Grabpflege gemäss den Friedhofs- und Bestattungsvorschriften durchzuführen.

    Zeiningen
    Das Gemeindehaus in Zeiningen. - Nau.ch / Simone Imhof

    Gemäss Artikel 26 und Artikel 29 des Friedhof- und Bestattungsreglements ist die Bepflanzung der freien Grabfläche Sache der Angehörigen.

    Dabei sind Pflanzen, welche das Gesamtbild des Friedhofs stören, nicht gestattet.

    Dies sind zum Beispiel Bäume, gross werdende Sträucher et cetera.

    Sträucher und Pflanzen, welche die Nachbargräber, Wege oder Anlagen beeinträchtigen oder die Namen der Verstorbenen auf den Grabmälern unerkennbar machen, sind zurückzuschneiden.

    Verantwortung und Konsequenzen

    Die Angehörigen werden gebeten, die Gräber entsprechend der Vorgaben zu unterhalten.

    Werden die Grabmäler nicht gemäss Reglement unterhalten, so erfolgt dies durch den Friedhofverantwortlichen zu Lasten der Angehörigen.

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