Aristau fordert zum Zurückschneiden von Bepflanzung auf
Oberes Freiamt 12.04.2022 - 18:17
Wie die Gemeinde Aristau mitteilt, wird die Bevölkerung gebeten, Bäume und Sträucher den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.
Grundstückbesitzer sowie deren Mieter werden gebeten, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden bevor Äste in Strassen, Trottoirs und Fusswege hineinragen und das Befahren und Begehen derselben behindern. Überragende Äste müssen bis auf mindestens 4,50 Meter Höhe zurückgeschnitten werden.
Nach § 109 Abs. 2 BauG dürfen die öffentlichen Strassen und Wege vom anstossenden Grundeigentum aus weder durch Einfriedigung, Bäume und Sträucher noch durch sonstige Objekte beeinträchtigt werden. Gemäss den §§ 111 BauG und 42 BauV gelten folgende Vorschriften: Bäume und Sträucher bis zu 80 Zentimeter Höhe sind gegenüber Kantonsstrassen auf 1 Meter und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden; Sträucher von mehr als 80 Zentimeter bis zu 1,80 Meter Höhe sowie einzelne Bäume sind gegenüber Kantonsstrassen auf 2 Meter und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden.
In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimeter und einer solchen von 3 Meter gewährleistet sein. Die Bevölkerung wird darauf aufmerksam gemacht, dass Eigentümer von verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Schäden haftbar gemacht werden.