Boswil bietet Ratenzahlung für die Steuerforderung 2022 an
Oberes Freiamt 28.09.2022 - 21:47
Wie die Gemeinde Boswil bekannt gibt, können für Steuermahngebühren Ratenzahlungen vereinbart werden.
Per 1. Januar 2019 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen.
Im Bezugsverfahren werden für die provisorischen Steuerrechnungen 2022 Gebühren erhoben.
Die Gebühr von 35 Franken wird bei Mahnungen für provisorische und für definitive Steuerausstände sowie für ausstehende Verzugszinsrechnungen erhoben.
Im Schuldbetreibungsverfahren wird zudem eine Gebühr von 100 Franken für die Umtriebe bei jeder einzelnen Betreibung erhoben.
Kontakt mit der Gemeinde vermeidet Schwierigkeiten
Damit Mahnungen beziehungsweise Mahngebühren vermieden werden, ist mit der Abteilung Finanzen per E-Mail oder telefonisch Kontakt aufzunehmen, damit eine Stundung oder Ratenzahlungen vereinbart werden kann.
Für weitere Fragen steht die Abteilung Finanzen zur Verfügung.