Buttwil erinnert an das Betretungsverbot der Vegetation

Nau.ch Lokal
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Oberes Freiamt,

Wie die Gemeinde Buttwil informiert, ist vom 1. April bis 31. Oktober 2022 das Betreten von Wiesen und Nutzflächen zum Schutz der Flora und Fauna untersagt.

Der Gemeinderat. - Symbolbild

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist jedes Jahr während der Vegetationszeit, also jedes Jahr vom 1. April bis 31. Oktober, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Bestimmung zu beachten und auf sogenannte «Querfeldeintouren» zu verzichten.

Ebenfalls sind das freie Laufenlassen von Hunden, Geflügel oder Schafen auf fremdem Eigentum sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt.

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