Lenzburg

    Die Gemeinde Sins erinnert an die Meldepflicht von Hunden

    Nau.ch Lokal
    Nau.ch Lokal

    Oberes Freiamt,

    Wie die Gemeinde Sins mitteilt, sind gemäss Hundegesetz alle Hunde ab dem Alter von drei Monaten meldepflichtig.

    Hund
    Ein Hund der Rasse Dobermann. (Symbolbild) - Pixabay

    Wer neu einen Hund hält, muss dies den Einwohnerdiensten innert zehn Tagen melden.

    Sobald der Tierarzt den Hund im Amicus erfasst und mit dem Hundehalter verknüpft hat, erhält der Hundebesitzer von Amicus den Hundeausweis/Petcard.

    Einwohner werden gebeten, die Petcard und den Heimtierausweis (ausgestellt vom Tierarzt) sowie die Haltebewilligung (wenn nötig) den Einwohnerdiensten einzureichen.

    Die Hundetaxe liegt weiter bei 120 Franken

    Falls es Änderungen (Tod oder Besitzerwechsel) gegeben hat, bittet die Gemeinde um entsprechende Meldung bis Ende April 2024 an die Einwohnerdienste und um Nachführung im Hunderegister Amicus.

    Sofern keine Änderungen eingetreten sind, wird den Hundehaltern im Mai die Rechnung für die Hundetaxe (Periode Mai 2024 bis April 2025) zur Zahlung zugestellt.

    Die Hundetaxe beträgt wie bisher 120 Franken pro Hund.

    Kommentare

    Mehr aus Lenzburg

    Neuhausen am Rheinfall SH
    Muri AG
    Muri AG
    Muri AG
    Rottenschwil
    Stadt Lenzburg Elektrofahrzeug
    Lenzburg AG

    Mehr aus Aargau

    6 Interaktionen
    Aargau
    Diese Feuerwehr-Legenden sind echte Oltner
    «Lisi» und «Caroline»
    13 Interaktionen
    Motion abgelehnt