Die Melioration Abtwil ist für längeren Zeitraum blockiert
Oberes Freiamt 03.03.2023 - 12:04
Wie die Gemeinde Abtwil mitteilt, ist die Melioration bis zur Klärung der Kostenfragen und Erteilung der Ausführungsbewilligung blockiert.
Im Sommer 2022 wurde über den Stand der Bauarbeiten im Rahmen der Melioration informiert und im Herbst hat der Gemeinderat die Baubewilligung für das Baulos zwei erteilt.
Mit den Bauarbeiten kann allerdings nicht begonnen werden, weil das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) noch keine Ausführungsbewilligung erteilt hat.
Obwohl der Gesamtkredit noch nicht ausgeschöpft ist, zeichnet sich ab, dass dieser für die Umsetzung der gesamten Melioration nicht ausreicht.
Deshalb behält sich das BLW vor, mit der Ausführungsbewilligung für die weiteren Bauvorhaben so lange zuzuwarten, bis der Kanton Aargau einen noch zu beantragenden Zusatzkredit genehmigt.
Die Melioration wird länger blockiert
Die Baulose zwei, drei und vier können deshalb vorläufig nicht weiterbearbeitet werden.
Die Projektierung dieser Baulose wurde im Jahr 2022 aber trotz unsicherer Perspektive vorangetrieben, sodass nach Klärung der finanziellen Aspekte eine speditive Wiederaufnahme der Arbeiten gewährleistet werden kann.
Bis zur Klärung der Kostenfragen und Erteilung der Ausführungsbewilligung ist die Melioration blockiert.
Es wird mit einem längeren Zeitraum gerechnet, bis die weitere Finanzierung durch Bund und Kanton gesichert ist.
Bereits bewilligte Arbeiten können ausgeführt werden
Nur bereits bewilligte Arbeiten (Vermarkung und Dienstbarkeitsbereinigungen) können noch ausgeführt werden.
Gemäss den vorliegenden Informationen laufen beim BLW Abklärungen zur Kostensituation diverser Güterregulierungen. Es ist nicht nur die Melioration Abtwil betroffen.
Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, spätestens aber bei der ordentlichen Genossenschaftsversammlung im Herbst 2023, wird wieder informiert.