Dietwil tritt aus der Stiftung Alterssiedlung Root aus
Dietwil trat zum 31. Dezember 2024 aus der Stiftung Alterssiedlung Root aus und lehnt eine Neubau-Mitfinanzierung ab. Verhandlungen zum Mahlzeitendienst laufen.
Wie die Gemeinde Dietwil mitteilt, hat sich im Jahr 1989 die Einwohnergemeinde Dietwil am Neubau des Alters- und Pflegeheims Unterfeld in Root mit zwei Betteinheiten beteiligt.
Die Ortsbürgergemeinde Dietwil hat ein Darlehen von 52'500 Franken gewährt, welches vollständig zurückbezahlt wurde. Die finanziellen Beteiligungen sind zwischenzeitlich abgeschrieben. Das Heim ist seit Jahren selbsttragend.
Mehrkosten von Pflegestufe abhängend
In Umsetzung des eidgenössischen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) wurde per 1. Januar 2011 die Restkostenfinanzierung in der Langzeitpflege eingeführt und die aargauische Neuordnung der Pflegefinanzierung in Kraft gesetzt. Seither gibt es kantonal unterschiedliche Taxen und Restkosten für die Gemeinden.
Die aargauischen Referenztaxen liegen dabei einiges tiefer als diejenigen vom Alters- und Pflegeheim in Root. Je nach Pflegestufe liegen die Mehrkosten bei mehreren Tausend Franken pro Jahr.
Deshalb werden von Seiten der Gemeinde Dietwil nur Kostengutsprachen im Rahmen der aargauischen Referenztaxen geleistet. Der überschiessende Restkostenanteil muss durch die Bewohner oder Angehörigen zusätzlich übernommen werden.
Austritt per Anfang 2025 umgesetzt
Die Stiftung Alterssiedlung Root muss wieder investieren und möchte bis ins Jahr 2030 einen Neubau mit rund 30 Einzelbetten realisieren. Die Kosten werden auf rund 18 Millionen Franken geschätzt.
Von den Stiftergemeinden wird eine finanzielle Beteiligung vorausgesetzt. Für die Gemeinde Dietwil würde ein Betrag von 500'000 Franken anfallen. Aus Sicht der Gemeinde Dietwil macht jedoch zum heutigen Zeitpunkt eine Orientierung in den Kanton Luzern für mehr Pflegeplätze wenig Sinn.
Aktuell hat es im Freiamt genügend Pflegebetten. Somit besteht kein dringender Handlungsbedarf, sich an ausserkantonalen Pflegeeinrichtungen finanziell zu beteiligen. Aufgrund der privaten Übernahmen des überschiessenden Restkostenanteils durch den Dietwiler Bewohner wird zudem ein Heimplatz im Aargau bevorzugt.
Der Gemeinderat hat aus diesen Gründen eine Mitfinanzierung an einem Neubau abgelehnt und konsequenterweise den Austritt aus der Stiftung Alterssiedlung Root per 31. Dezember 2024 beschlossen. Dieser Austritt wurde mit einer Statutenänderung per 1. Januar 2025 nun umgesetzt.
Verhandlungen zum Mahlzeitendienst laufen
Trotz dieses Austritts haben die Dietwiler nach wie vor die Möglichkeit, die Pflegeeinrichtung frei zu wählen und somit auch in die Alterssiedlung Root zu ziehen. Der überschiessende Restkostenanteil bei einer ausserkantonalen Pflegeeinrichtung ist – wie bereits seit dem Jahr 2011 – durch die Bewohner oder Angehörigen selber zu übernehmen.
Mit dem Austritt entfällt bei knappen Kapazitäten einfach der Anspruch auf einen Heimplatz in der Alterssiedlung Root. Damit der Mahlzeitendienst in Dietwil weiterhin genutzt werden kann, soll mit der Stiftung Alterssiedlung Root noch eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden. Die Verhandlungen in diesem Zusammenhang laufen.