Einhaltung der Ruhezeiten in Besenbüren beachten
Nau.ch Lokal
Oberes Freiamt 24.05.2022 - 14:49
In Besenbüren sind lärmerzeugende Tätigkeiten im Freien von 12 Uhr bis 13 Uhr und von 21 Uhr bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen untersagt.
Wie die Gemeinde Besenbüren mitteilt, hat das regelmässige Werken in Hausgärten und Vorplätzen, wenn Pflanzen, Gras und Rasen wachsen und gedeihen, Saison.
Damit ein friedliches Nebeneinander möglich ist, sind Arbeiten wie Rasenmähen, Häckseln, Motorsägen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten im Freien von 12 Uhr bis 13 Uhr und von 21 Uhr bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen untersagt.
Mit der nötigen Rücksichtnahme lassen sich Konflikte vermeiden. Bei Unklarheiten hilft in der Regel ein sachlich geführtes Gespräch unter den Betroffenen.