Fahrwangen: Zinsregelung für das Steuerjahr 2023

Gemeinde Fahrwangen
Gemeinde Fahrwangen

Oberes Freiamt 15.03.2023 - 15:48

Wie die Gemeinde Fahrwangen informiert, bekommen Einwohner einen Vergütungszins von 0,3 Prozent für Steuerzahlungen vor dem 31. Oktober 2023.

Fahrwangen. (Symbolbild) - fahrwangen.ch

Die provisorischen Steuerrechnungen für 2023 wurden versandt. Einwohner können von flexiblen Zahlungsmöglichkeiten und einem bescheidenen Vergütungszins profitieren und sich weiterhin unnötige Verzugszinsen nach zu späten Zahlungen ersparen.

Für jede Zahlung, welche vor dem 31. Oktober 2023 für die aktuellen Steuern geleistet wird, erhalten Einwohner einen Vergütungszins von 0,3 Prozent. Auch Vorauszahlungen in Raten können von diesem Zins profitieren.

Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseinganges bis zum 31. Oktober. Die Vergütungszinsen sind steuerfrei und werden dem Steuerkonto gutgeschrieben.

Mahngebühren für die Bezugsverfahren

Die Gemeinde empfiehlt weiterhin, die Steuerzahlungen im persönlichen Jahresbudget zu planen. Bei Zahlungsschwierigkeiten muss vor dem Fälligkeitstermin mit der Finanzverwaltung Fahrwangen eine Lösung gesucht werden.

Werden die Steuern bis zur Fälligkeit nicht bezahlt, werden die säumigen Steuerpflichtigen gemahnt. Die Mahngebühr beträgt 35 Franken.

Bleibt die Mahnung erfolglos, wird für die rechtskräftig veranlagten Steuern die Betreibung eingeleitet. Die Gebühr für die Umtriebe bei der Betreibung beträgt 100 Franken.

Mehr aus Lenzburg

Mehr aus Aargau

aargauer parlament fusionsschritt
1 Interaktionen