Gemeinde Sins weist auf die gesetzlichen Ruhezeiten hin
Oberes Freiamt 20.06.2024 - 13:03
Wie die Gemeinde Sins schreibt, sind Ruhezeiten über Mittag sowie an Sonn- und Feiertagen einzuhalten. Ausnahmebewilligungen kann die Gemeinde jedoch erlassen.
In den Wohngebieten ist von 12 bis 13 Uhr und von 21 bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (zum Beispiel Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Bohren, Betrieb von Baumaschinen) verboten.
Von 22 bis 6 Uhr ist in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten.
Ausgenommen sind Kirchen- und Weideglocken, Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie in begründeten Fällen das landwirtschaftliche Gewerbe und Gärtnereibetriebe.
Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen.
Geldbussen bis zu 2000 Franken können verhängt werden
Lautsprecher, Megaphone und andere Verstärkungsanlagen dürfen im Freien nur mit Bewilligung des Gemeinderats verwendet werden.
Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne besondere Bewilligung nur an Silvester/Neujahr, während der Fasnacht und an der Bundesfeier unter Beachtung aller erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen gestattet. Auch hier kann der Gemeinderat Ausnahmen bewilligen.
Widerhandlungen gegen diese Vorschriften werden vom Gemeinderat mit Geldbussen bis zu 2000 Franken bestraft.