Hunde müssen während Setzzeit an die Leine

Gemeinde Meisterschwanden
Während der Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli müssen Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine geführt werden. Ziel ist der Schutz von Wild- und Jungtieren.

Wie die Gemeinde Meisterschwanden schreibt, sind Hunde gemäss der kantonalen Jagdverordnung im Wald und am Waldrand während der Setzzeit des Wildes vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.
Hunde sind gemäss Polizeireglement auf verkehrsreichen Strassen, Plätzen, im Friedhof, am See, auf öffentlichen Spielplätzen, Parkanlagen sowie in Sport- und Schulanlagen und vergleichbaren Örtlichkeiten an der Leine zu führen. Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen.






