In Oberrüti besteht eine Meldepflicht von Vermietern

Nau.ch Lokal
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Oberes Freiamt,

Wie die Gemeinde Oberrüti berichtet, sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen zu melden.

Wohnungen
Eine leerstehende Wohnung. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der nächste ortsübliche Zügeltermin per Ende Juni 2022 steht vor der Tür. Nach Kantonaler Gesetzgebung (§ 10 Absatz 1 Register- und Meldegesetz, RMG) sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste zu melden.

Die Bevölkerung wird gebeten, die entsprechende Meldung rechtzeitig per Post, E-Mail oder über die Drittmeldepflicht vorzunehmen.

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