Alkohol aus dem Automaten bleibt verboten

Gemeinde Meisterschwanden
Die Gemeinde Meisterschwanden AG erinnert daran, dass im Kanton Aargau keine alkoholhaltigen Getränke über Automaten abgegeben werden dürfen.

Im Kanton Aargau ist die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken mittels Automaten verboten. Dieses Verbot gilt ausnahmslos; auch Automaten mit Alterskontrolle sind nicht zulässig.
Gemäss dem Gastgewerbegesetz können Gemeinden bei Verstössen Bussen von bis zu 2000 Franken aussprechen.
Alle Betreiber sowie die Bevölkerung werden gebeten, diese gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.






