Oberrüti bittet um Einhaltung der Ruhezeiten
Oberes Freiamt 27.04.2022 - 21:45
Wie die Gemeinde Oberrüti mitteilt, wird die Bevölkerung gebeten, die Regelungen zu den Ruhezeiten zu beachten.
Gestützt auf das Polizeireglement der Gemeinde Oberrüti (§ 10) ist in oder auf Wohngebieten einwirkend von 12 Uhr bis 13 Uhr und von 21 Uhr bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (zum Beispiel Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Betrieb von Baumaschinen) untersagt.
Von 22 Uhr bis 6 Uhr ist in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten. Ausgenommen sind Kirchen- und Weideglocken, Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie in begründeten Fällen das landwirtschaftliche Gewerbe und Gärtnereibetriebe. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Regelungen zu beachten.