Oberrüti erinnert an die Meldepflicht der Vermieter

Nau.ch Lokal
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Oberes Freiamt,

Wie die Gemeinde Oberrüti berichtet, sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen zu melden.

Bahnhof Oberrüti - https://www.google.com/search?rlz=1C1ALOY_esPE1013PE1015&sxsrf=APwXEdd5ZYV65ifTO7LQMtsc-TWuQnmAFA:1680793147040&q=Fotos+oberr%C3%BCti&tbm=isch&source=univ&fir=jpFdprt57AOFTM%252C-Fv6_Ct28q3a

Der nächste ortsübliche Zügeltermin per Ende Juni 2023 steht vor der Tür.

Nach kantonaler Gesetzgebung sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste zu melden.

Es wird gebeten, die entsprechende Meldung rechtzeitig per Post, E-Mail oder über die Drittmeldepflicht vorzunehmen.

Die Kontaktdaten sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

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