Oberrüti erinnert an Rückschnitt von Hecken und Sträuchern

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Oberes Freiamt,

Wie die Gemeinde Oberrüti meldet, werden alle Strassenanlieger ersucht, die Pflanzungen und Sträucher ihres Grundstückes zu überprüfen.

Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos

Besondere Beachtung ist Sträuchern und Hecken im Bereich von Kreuzungen und Strasseneinmündungen zu schenken.

Grundeigentümer, deren Bäume und Sträucher bei Einfriedungen die Mindestabstände nicht einhalten, sind aufgefordert, für die Schaffung des vorschriftsgemässen Zustandes sofort besorgt zu sein.

In den Sichtzonen muss ein stets sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimeter und einer solchen von drei Meter gewährleistet sein.

Einfriedungen müssen auch berücksichtigt werden

Weiter dürfen Einfriedungen nicht höher als 1,80 Meter ab niedrigem gelegenem Terrain sein.

Die Abstände gegenüber Gemeindestrassen haben bei Hecken oder einzelnen Bäumen mindestens 60 Zentimeter zu betragen.

Der Gemeinderat sieht sich allenfalls gezwungen, im Unterlassungsfall das Zurückschneiden durch das Bauamt auf Kosten der säumigen Anstösser zu veranlassen.

Mehr aus Lenzburg

Betreutes Wohnen
Bei Senevita
Fahrwangen
Zufikon AG
18 Interaktionen
Zufikon AG
Brand in Hägglingen
2 Interaktionen
Hägglingen AG

Mehr aus Aargau

Oensingen SO
1 Interaktionen
Oensingen SO
Paul Sutter (FDP)
14 Interaktionen
Paul Sutter