Lenzburg

    Oberrüti: Hundehalter müssen Tiere zeitnah anmelden

    Nau.ch Lokal
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    Oberes Freiamt,

    Wie die Gemeinde Oberrüti informiert, sind Hundehalter verpflichtet neu erworbene Tiere in den ersten zehn Tagen bei den Einwohnerdiensten zu registrieren.

    labrador
    Ein Labrador. (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Mit dem Hundegesetz sind alle Hunde ab dem Alter von drei Monaten meldepflichtig.

    Wer neu einen Hund hält, muss dies der Abteilung Einwohnerdienste innert zehn Tagen melden, um sich als Hundehalter registrieren zu lassen.

    Sobald der Tierarzt den Hund im Amicus erfasst und mit dem Hundehalter verknüpft hat, erhält man von Amicus den Hundeausweis.

    Sofern keine Änderungen eingetreten sind, wird den Haltern im Mai 2023 die Rechnung für die Hundetaxe (Periode Mai 2023 bis April 2024) zur Zahlung zugestellt.

    Änderungen müssen bis am 30. April 2023 gemeldet werden

    Die Hundetaxe beträgt 120 Franken pro Hund. Weitere Massnahmen sind nicht erforderlich.

    Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, ist dies bis am 30. April 2023 der Abteilung Einwohnerdienste, telefonisch oder per E-Mail zu melden.

    Die Kontaktdaten sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

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