Lenzburg

    Oberrüti weist auf Einhaltung der Ruhezeiten hin

    Nau.ch Lokal
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    Oberes Freiamt,

    Wie die Gemeinde Oberrüti informiert, müssen alle Bürger, mit Ausnahme von Notfällen, die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten beachten und einhalten.

    Ein Rasenmäher bei der Arbeit. (Symbolbild) - Pixabay

    Gestützt auf das Polizeireglement der Gemeinde Oberrüti (Paragraf 10) ist in oder auf Wohngebieten einwirkend von 12 bis 13 Uhr und von 21 bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (zum Beispiel Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Betrieb von Baumaschinen) untersagt.

    Ergänzend ist in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster von 22 bis 6 Uhr jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten.

    Ausgenommen sind Kirchen- und Weideglocken, Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie in begründeten Fällen das landwirtschaftliche Gewerbe und Gärtnereibetriebe.

    Die Bevölkerung wird gebeten, diese Regelungen zu beachten.

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