Rottenschwil: Korrekte Benützung der Schul- und Mehrzweckanlagen

Gemeinde Rottenschwil
Gemeinde Rottenschwil

Oberes Freiamt,

Wie die Gemeinde Rottenschwil berichtet, stehen die Aussenanlagen beim Schulhaus der Bevölkerung zur Verfügung. Regeln sind aber einzuhalten.

Die Ortseinfahrt nach Rottenschwil auf der Hauptstrasse.
Die Ortseinfahrt nach Rottenschwil auf der Hauptstrasse. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Frühling ist eingekehrt und mit den wärmeren Temperaturen werden auch die Aussenanlagen beim Schulhaus rege benutzt.

Der Gemeinderat erinnert daran, dass für die Benützung der Aussenanlagen beim Schulhaus die Bestimmungen einzuhalten sind.

Die Anlagen dürfen ausserhalb der Schulzeit von Montag bis Freitag bis 22 Uhr benützt werden.

An Samstagen, Sonntagen und allgemeinen Feiertagen können sie von 10 bis 20 Uhr benützt werden. An sämtlichen Tagen der Woche ist eine Mittagsruhe von 12 bis 13 Uhr einzuhalten.

Konsum von alkoholischen Getränken ist verboten

Die Benützer dürfen keinen übermässigen Lärm verursachen und die Geräte sind sorgfältig zu behandeln.

Auf dem gesamten Areal ist der Konsum von alkoholischen Getränken verboten. Skaten ist nur auf dem unteren Hartplatz erlaubt.

Die Benützung der Anlagen wird kontrolliert. Der Gemeinderat ruft aber insbesondere auch die Eltern auf, die Kinder anzuweisen, die Benutzungszeiten und -regeln einzuhalten.

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