Lenzburg

    Rottenschwil weist auf die Einhaltung von Ruhezeiten hin

    Gemeinde Rottenschwil
    Gemeinde Rottenschwil

    Oberes Freiamt,

    Wie die Gemeinde Rottenschwil meldet, wird die Bevölkerung aufgrund von Beanstandungen gebeten, die Ruhezeiten über Mittag und Sonn- und Feiertagen einzuhalten.

    Die Gemeinde Rottenschwil.
    Die Gemeinde Rottenschwil. - Nau.ch / Simone Imhof

    Es gibt immer wieder Rückfragen und Beanstandungen zur Einhaltung der Ruhezeiten über den Mittag sowie an Sonn- und Feiertagen.

    Die Bevölkerung wird auf Punkte des Polizeireglements der Gemeinde Rottenschwil aufmerksam gemacht.

    In den Wohngebieten ist von 12 bis 13 Uhr und von 21 bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten wie Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Bohren oder der Betrieb von Baumaschinen verboten.

    Von 22 bis 6 Uhr ist in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten.

    Ausnahmen sind möglich

    Ausgenommen sind Kirchen- und Weideglocken, Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie in begründeten Fällen das landwirtschaftliche Gewerbe und Gärtnereibetriebe. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen.

    Lautsprecher, Megafone und andere Verstärkungsanlagen dürfen im Freien nur mit Bewilligung des Gemeinderates verwendet werden.

    Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne besondere Bewilligung nur an Silvester/Neujahr während der Fasnacht und an der Bundesfeier unter Beachtung aller erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen gestattet.

    Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen.

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