Sins erinnert an korrektes Parkieren im Dorf

Gemeinde Sins
Gemeinde Sins

Oberes Freiamt,

Die Gemeinde klärt auf: Trottoirs sind für Fussgänger da, Zufahrten müssen frei bleiben – diese Regeln gelten für das Halten und Parkieren in Sins.

bürgersteig
Trottoir. (Symbolbild) - Pixabay

Wie die Gemeinde Sins mitteilt, ist das Trottoir eine Verkehrsfläche, die den Fussgängern vorbehalten ist. Das Parkieren auf dem Trottoir ist verboten, sofern es Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen.

Ohne eine solche Signalisation darf auf dem Trottoir nur für Güterumschlag oder zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen gehalten werden; für Fussgänger muss stets ein mindestens 1,50 Meter breiter Raum frei bleiben.

Fahrzeuge dürfen grundsätzlich auf Nebenstrassen innerorts auf der Fahrbahn abgestellt werden, sofern eine Durchfahrtsbreite von drei Meter frei bleibt. Verboten ist das Halten und somit auch das Parkieren unter anderem auf Strassenabzweigungen sowie vor und nach Strassenverzweigungen, näher als fünf Meter von der Querfahrbahn.

Zufahrten zu Gebäuden oder Grundstücke müssen frei bleiben. Fahrzeuge ohne Kontrollschild dürfen nicht auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen abgestellt werden.

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