Strassenanstösser in Bünzen müssen ihre Pflanzen schneiden

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Oberes Freiamt 23.06.2022 - 06:22

Wie die Gemeinde Bünzen informiert, müssen Pflanzen an Wegen und Strassen so zurückgeschnitten werden, dass sie die Sicht im Verkehr nicht beeinträchtigen.

Zurückschneiden von Bäumen / Hecken und Sträuchern
Zurückschneiden von Bäumen / Hecken und Sträuchern. - Gemeinde Mandach

In Bünzen werden die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen im Sinne der Verkehrssicherheit aufgefordert, ihre in das Strassenraumprofil und in die Sichtzonen ragenden Bäume, Sträucher und Hecken zurückzuschneiden.

Dies ist im Polizeireglement festgehalten und demnach sind entsprechende Vorschriften zu beachten. Gehwege sind bis zu einer Höhe von 2,5 Metern und der Fahrbahnrand bis zu einer Höhe von 4,5 Metern freizuhalten.

In den Sichtzonen wie beispielsweise bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen, Grundstückzufahrten, Maisfelder und anderen landwirtschaftlichen Kulturen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimetern und 3 Metern jederzeit gewährleistet sein.

Kandelaber, Verteilkabinen, Hydranten et cetera sind jederzeit zugänglich zu halten. Verkehrssignale und dergleichen dürfen durch Pflanzen nicht verdeckt werden.

Eigentümer können bei Unfällen haftbar gemacht werden

Eigentümer können für Schäden haftbar gemacht werden, die durch Bäume und Sträucher verursacht werden, welche in das Strassenraumprofil ragen oder die Sichtzonen beeinträchtigen.

Nach erfolgloser Aufforderung zum Rückschnitt erfolgt die Beseitigung der Pflanzen im Auftrag der Gemeinde auf Kosten des dafür verantwortlichen Grundeigentümers oder Mieters. Bei Fragen steht die Gemeindekanzlei gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

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