Tiefe Teilnahme macht Referendum möglich

In Auw führt die geringe Teilnahme dazu, dass alle Beschlüsse dem fakultativen Referendum unterliegen und entsprechende Formulare gratis verfügbar sind.

Wie die Gemeinde Auw mitteilt, haben an der Einwohnergemeindeversammlung von den 1437 Stimmberechtigten 114 Stimmbürger teilgenommen. Das Beschlussquorum liegt bei 288.
Somit unterliegen alle Beschlüsse dem fakultativen Referendum. Für die Einreichung eines allfälligen Referendumsbegehrens können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich Formulare bezogen werden.
Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Das Referendum und damit das Begehren um Urnenabstimmung gilt als zustande gekommen, wenn dies von zwanzig Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan verlangt wird.





