Zurückschneiden der Bäume und Sträucher in Mühlau
Oberes Freiamt 01.07.2022 - 20:42
Wie die Gemeinde Mühlau mitteilt, haben Grundeigentümer bis 8. August 2022 Zeit, Bäume, Sträucher und Hecken gemäss den Vorgaben zurückzuschneiden.
Gemäss Baugesetzes des Kantons Aargau (BauG) dürfen die öffentlichen Strassen und Wege vom anstossenden Grundeigentum aus weder durch Einfriedungen, Bäume und Sträucher noch durch sonstige Objekte beeinträchtigt werden.
Es gelten folgende Vorschriften: Bäume und Sträucher bis zu 80 Zentimeter Höhe sind gegenüber Kantonsstrassen auf einen Meter und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden.
Sträucher von mehr als 80 Zentimetern bis 1,80 Metern Höhe sowie einzelne Bäume sind gegenüber den Kantonstrassen auf zwei Meter und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden. In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimetern und einer solchen von drei Metern gewährleistet sein.
Der Zugang zu Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss ebenfalls gewährleistet sein.
Grundeigentümer haben bis 6. August 2022 Zeit
Die Grundeigentümer werden gebeten, im Interesse der Verkehrssicherheit die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Gehwegen unter Beachtung der Abstandsvorschriften bis zum 6. August 2022 zurückzuschneiden.
Nach Ablauf dieser Frist sieht sich der Gemeinderat gezwungen, das Zurückschneiden auf Kosten der säumigen Grundeigentümer ausführen zu lassen. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass Eigentümer von verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Personen- und Sachschäden haftbar sind.