Zurückschneiden von Hecken und Sträucher in Oberrüti
Oberes Freiamt 18.05.2022 - 06:17
Wie die Gemeinde Oberrüti informiert, müssen die Einwohner die von der Gemeinde festgelegten Mindestabstände bei den Bepflanzungen einhalten.
Der Gemeinderat ersucht alle Strassenanlieger zu überprüfen, ob Pflanzungen und Sträucher ihres Grundstückes gegenüber den Verkehrsstrassen die gemäss Bauordnung erforderlichen Mindestabstände aufweisen. Besondere Beachtung ist Sträuchern und Hecken im Bereich von Kreuzungen und Strasseneinmündungen zu schenken.
Grundeigentümer, deren Bäume, Sträucher, bei Einfriedungen die Mindestabstände nicht einhalten, sind aufgefordert, für die Schaffung des vorschriftsgemässen Zustandes sofort besorgt zu sein.
In den Sichtzonen muss ein stets sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimetern und einer solchen von drei Metern gewährleistet sein. Weiter dürfen Einfriedungen nicht höher als 1,80 Meter ab niedrigem gelegenem Terrain sein. Die Abstände gegenüber Gemeindestrassen haben bei Hecken oder einzelnen Bäume mindestens 60 Zentimeter zu betragen.
Der Gemeinderat sieht sich allenfalls gezwungen, im Unterlassungsfall das Zurückschneiden durch das Bauamt auf Kosten der säumigen Anstösser zu veranlassen.