Druckfehler sorgt für doppelte Stimmcouverts

Beim Versand für den 14. Juni 2026 kam es in Oensingen zu einer Panne. Personen mit den Nachnamen G und H erhielten ihre Abstimmungsunterlagen teils zweifach.

Mehrere Personen in Oensingen haben zwei Stimmcouverts für die Abstimmungen vom 14. Juni 2026 erhalten, berichtet die Gemeinde Oensingen. Beim Versand der Abstimmungsunterlagen für den kommenden Urnengang vom 14. Juni haben in Oensingen einzelne Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihr Stimmcouvert doppelt erhalten.
Betroffen ist ein Teil der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit den Anfangsbuchstaben G und H beim Familiennamen. Die Einwohnergemeinde Oensingen entschuldigt sich für dieses Malheur. Die Betroffenen werden von den Einwohnerdiensten zusätzlich separat angeschrieben.
Aufgrund eines Fehlers beim Druck der Stimmrechtsausweise wurden einzelne Stimmcouverts doppelt versandt. Die Abklärungen des genauen Hergangs laufen noch, und entsprechende Massnahmen werden eingeleitet.
Doppelte Stimmabgabe ist strafbar
Die Einwohnergemeinde Oensingen steht mit der Staatskanzlei des Kantons Solothurn im laufenden Austausch. Gemeinsam wurden Anpassungen im Ablauf des Wahlsonntags besprochen und durch geeignete Kontrollmechanismen des Wahlbüros kann eine doppelte Stimmabgabe in jedem Fall verhindert werden.
Doppelte Stimmabgaben sind nicht zulässig und können strafrechtlich geahndet werden. Wer das Abstimmungsmaterial doppelt erhalten hat, muss einen Satz Unterlagen vernichten. Für Rückfragen stehen die Einwohnerdienste zur Verfügung.






