Hägendorf: 2,75 Prozent Verzugszins für Steuerrückstände

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Thal-Gäu 16.01.2024 - 23:18

Wie die Gemeinde Hägendorf berichtet, bleiben die Kosten für Mahnungen für 2024 wie gehabt. Für die zweite Mahnung wird eine Gebühr von 50 Franken erhoben.

Die Teufelsschlucht in Hägendorf. - Kanton Solothurn
Die Teufelsschlucht in Hägendorf. - Kanton Solothurn - Nau.ch / Werner Rolli

Der Gemeinderat legt titelgenannte Elemente jährlich fest. Dies auf Basis des Gemeinde-Steuerreglements.

Der Rat hat beschlossen, dass der Verzugszins für nicht bezahlte Steuern im Jahr 2024 2,75 Prozent beträgt. Dies entspricht dem Zins der variablen Hypothek der Raiffeisenbank.

Der Gemeinderat dürfte plus/minus ein Prozent von diesem Zins abweichen, verzichtet aber darauf. Für zu viel bezahlte Steuern findet keine Verzinsung statt.

Die Kosten für Mahnung bleiben wie gehabt

Der Gemeinderat und die Finanzverwaltung empfehlen, bei einer voraussichtlichen wesentlichen Änderung des Steuerbetrages dies rechtzeitig zu melden.

Die Kosten für Mahnung bleiben wie gehabt: Erste Mahnung keine Kosten, für die zweite Mahnung wird gemäss Gebührenreglement der Gemeinde eine Gebühr von 50 Franken erhoben.

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