Oberbipp informiert über die Kehrichtabfuhr

Nau.ch Lokal
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Thal-Gäu 13.09.2021 - 14:03

Unsachgemäss befüllte Container und Materialien wie Grobsperrgut oder andere Utensilien mit falschen Gebührenmarken werden ab sofort nicht mehr entsorgt.

Kehrichtfahrzeug
Zwei Gemeindeangestellte leeren einen Container mittels eines elektrischen Kehrichtfahrzeugs. - Keystone

Wie die Gemeinde Oberbipp berichtet, wurde erneut festgestellt, dass das Dorfbild wieder vermehrt von unschönen Kehricht-Situationen getrübt wird. Kehrichtsäcke, welche bereits ein bis zwei Tage vor dem Abfuhrtag bereitgestellt werden, sind zerrissen, der Inhalt zerstreut und es hat oft Grossmengen von unerlaubtem Grobsperrgut dabei gegeben.

Zu beachten ist deshalb Folgendes:

Der Kehricht ist erst am Abfuhrtag, vor 7 Uhr, bereitzustellen. Offizielle Kebag-Säcke sollen benutzt oder Gebührenmarken- und Bänder verwendet werden. In den Hauskehricht gehören nur Abfälle, welche der Kebag AG zur thermischen Verwertung zugeführt werden dürfen. Das sind Abfälle aus privaten Haushalten. Nicht angenommen werden Altreifen, Grobsperrgut und Abfälle, für welche eine separate Entsorgung besteht.

Zudem werden keine Sonderabfälle (kontroll- und gebührenpflichtige Abfälle), Tierkadaver, Schlämme und des Weiteren angenommen. Die Separatsammlungen auf dem Abfallkalender der Einwohnergemeinde Oberbipp sind zu beachten: Zweimal jährlich wird eine Grobsperrgut-Sammlung durchgeführt.

Zusatz-Fahrten verursachen unnötige Mehrkosten

Die Sammelstelle beim Werkhof ist zweimal pro Monat geöffnet (Altmetall, Bauschutt, Asche, Öl). Die Abfuhr-Unternehmung kann nebst dem ordentlichen Hauskehricht kein Grobsperrgut beiladen. Die Zusatz-Fahrten verursachen unnötige Mehrkosten, welche längerfristig steigende Kehrichtgebühren bewirken.

Die Kehrichtcontainer dürfen nicht überfüllt werden. Der Deckel muss geschlossen werden können. Die Abfuhrunternehmung ist angehalten, unsachgemäss befüllte Container, Materialien wie Grobsperrgut oder andere Utensilien mit falschen Gebührenmarken ab sofort nicht mehr zu entsorgen.

Weitere Informationen sind dem Abfallreglement der Einwohnergemeinde Oberbipp zu entnehmen. Die Bau- und Werkkommission erwartet die Einhaltung der Entsorgungsvorschriften und bedankt sich bei allen Einwohnern für den Einsatz und die Bemühungen zu Gunsten der Dorfgemeinschaft.

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