Däniken möchte vom Rückkaufsrecht Gebrauch machen

Gemeinde Däniken
Gemeinde Däniken

Olten 15.06.2022 - 14:00

Dem Souverän wird anlässlich der Versammlung vom 20. Juni 2022 in Däniken der Rückkauf von Industrieland der Firma Saltech AG zur Beschlussfassung vorgelegt.

Gemeindehaus
Gemeindehaus - Däniken

Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2016 beantragte der Gemeinderat, dem Verkauf einer Teilfläche von total 23‘404 Quadratmeter der gemeindeeigenen Industrielandparzelle Grundbuch (GB) Däniken 1368 in zwei Etappen an die Saltech AG, Däniken, zuzustimmen.

Die westliche Teilfläche von 11‘723 Quadratmeter ab GB Däniken 1368 neu GB Däniken 2092 wird an die Saltech AG, Däniken, mittels Kaufvertrags veräussert. Über die östliche Teilfläche von 11‘681 Quadratmeter ab GB Däniken 1368 neu GB Däniken 2093 wird zugunsten der Saltech AG, Däniken, ein bis am 31. Dezember 2018 befristetes Kaufrecht eingeräumt.

Ferner wurde beantragt, den Quadratmeterpreis für den Verkauf des Industriebaulands der Teilparzelle GB Däniken 1368 für die gesamte Fläche von 23‘404 Quadratmeter auf 200 Franken pro Quadratmeter festzulegen. Diese Anträge wurden an der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2016 grossmehrheitlich angenommen.

Rückkaufsrecht innerhalb von fünf Jahren

Im Rahmen des Verkaufs der westlichen Teilfläche wurde ein Rückkaufsrecht festgehalten. Demnach räumte die Saltech AG der Gemeinde am Grundstück das Rückkaufsrecht zum damaligen Kaufpreis von 2'344'600 Franken ein.

Das Rückkaufsrecht wurde für die Dauer von fünf Jahren ab der Beurkundung begründet. Das Rückkaufsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn das Grundstück nicht innert der genannten Frist mit einer Gewerbebaute überbaut ist. Mit der Eintragung sollen Landspekulationen beziehungsweise Verkäufe an Dritte vermieden werden.

Am 22. Mai 2017 wurde der Grundstückskaufvertrag für die Parzelle GB Däniken Nummer 2092 unterzeichnet. Zwischenzeitlich sind die vereinbarten fünf Jahre vergangen und das Grundstück wurde nicht mit einer Gewerbebaute überbaut. Die Ausübung des Rückkaufrechts ist wie erwähnt Teil der damaligen Vertragsvereinbarung und erfolgt innerhalb der gegebenen Frist.

Wachstum der Firma Saltech AG nicht eingetreten

Beim seinerzeitigen Verkauf sind beide Parteien von einem weiteren Wachstum der Firma Saltech AG ausgegangen, welches nun nicht eintraf. So liess die Saltech AG auch das damalig eingetragene Kaufrecht für die Parzelle GB Däniken Nr. 2093 verstreichen und hat die Parzelle nicht erworben.

Im Wissen um die Tragweite des Antrags hält der Gemeinderat dennoch an der Ausübung des Rückkaufsrechts fest. Es handelt sich hierbei um eine seit Jahren etablierte Handhabung und Gleichbehandlung sämtlicher Käufer von gemeindeeigenem Wohn- und Industriebauland.

Die Ausübung des Rückkaufsrechts soll nicht zu einer Behinderung der Weiterentwicklung der Saltech AG führen. Vielmehr ist es dem Gemeinderat ein wichtiges Anliegen, ortsansässige Firmen bestmöglich zu unterstützen. Dies jedoch immer unter dem Aspekt der Gleichbehandlung und Wahrung der rechtlichen Vorgaben.

Der Gemeinderat beantragt folglich der Gemeindeversammlung die Zustimmung zur Ausübung des Rückkaufsrechts und somit zum Rückkauf der Industrielandparzelle GB Däniken Nummer 2092 im Umfang von 11'724 Quadratmeter von der Saltech AG zum seinerzeit vereinbarten Kaufpreis von 2'344'600 Franken.

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