Gretzenbach: Budget 2023 hat wieder einen Aufwandüberschuss
Olten 07.12.2022 - 18:35
Wie die Gemeinde Gretzenbach mitteilt, verabschiedet der Gemeinderat das Budget 2023 mit einem Aufwandüberschuss von 298‘464 Franken .
Die nach wie vor ungenügende Ertragslage erlaubt auch im Jahr 2023 nur das Minimum an Investitionen zu Lasten des allgemeinen Gemeindehaushalts.
Trotz des hohen strukturellen Defizits und eines nach wie vor negativen Cashflows wird aktuell noch mit einem Steuererhöhungsantrag beim Souverän zugewartet, ohne Sondereffekte muss jedoch zukünftig die Ertragslage verbessert werden.
Trotz nach wie vor sparsamer Ausgabenbudgetierung aller Kommissionen weist das Budget 2023 einen Aufwandüberschuss von rund 298'000 Franken aus.
Mit der Teuerung erhofft man sich mehr Steuerertrag
Höhere Personal- und Energiekosten, mehr Schulklassen und steigende Fremdkapitalzinsen erhöhen den Gesamtaufwand auf 14'050'000 Franken.
Dem Aufwand gegenüber steht ein Gesamtertrag von 13’751'000 Franken, hauptsächlich positiv beeinflusst durch die wieder anfallende Dividende der Elektra Gretzenbach AG, zusätzlichen Beiträgen aus dem Finanz- undLastenausgleich und höher ausfallenden Steuereinnahmen.
In der Annahme, dass sich die in 2022 stattfindende starke Teuerung ebenfalls ab 2023 auf die Einkommen auswirkt, und durch höhere Grundstückgewinn- und Kapitalsteuern können die Ausfälle des angenommenen Gegenvorschlags der «Jetzt si mer dra» Initiative voraussichtlich kompensiert werden.
Nach wie vor verbleibt aber weiterhin ein strukturelles Defizit. Der Cashflow ist mit 6000 Franken«nur» noch leicht negativ, was eine wesentliche Verbesserung zum Vorjahresbudget darstellt.
Der Bilanzfehlbetrag beträgt 150'000 Franken
Auf Basis der aktuellen Budgets 2022 und 2023 resultiert per Ende 2023 ein Bilanzfehlbetrag von rund 150'000 Franken.
Nebst dem negativen Cashflow und folglich einer negativen Selbstfinanzierung stehen Netto-Investitionen in der Höhe von 172'000 Franken an, was zu einem Finanzierungsbedarf von 178'000 Franken führt.
Insbesondere in Anbetracht steigender Zinsen gilt es jetzt umso mehr, die Investitionen zu priorisieren, um die Verschuldung möglichst zu minimieren.
Kein Skonto auf Vorbezugsrechnungen und tiefe Nettoinvestitionen
Trotz Ende der Niedrigzinsphase wird aktuell noch kein Skonto für Vorauszahlung der Steuerbeträge vergütet.
Durch die mehrheitlich langjährigen Kreditverträge kann die Gemeinde das notwendige Fremdkapital im Jahr 2023 noch günstig finanzieren.
Die Nettoausgaben im allgemeinen Haushalt beschränken sich auf den Anteil Gretzenbachs an den Investitionen der Feuerwehr in der Höhe von 32’000 Franken und 15'000 Franken Projektierungskosten für den behindertengerechten Umbau der Bushaltestellen.
Im Bereich der Spezialfinanzierungen betragen die Nettoausgaben 70'000 Franken für die Erschliessung Cheibenacker und 55'000 Franken für die Realisierung der Unterflur-Abfallsammelstelle im Dorfzentrum auf dem Grundstück der Bürgergemeinde.
Leicht negative Spezialfinanzierungen
Die Ergebnisse der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen fallen gesamthaft leicht negativ aus.
Die Abwasserversorgung zeigt einen Betriebsgewinn von 51'000 Franken, während die Wasserversorgung einen Aufwandüberschuss von minus 43’000 Franken und die Abfallbeseitigung einen leichten Verlust von minus 13’000 Franken aufweist.
Alle drei Spezialfinanzierungen verfügen über einen positiven Cashflow und reduzieren den Finanzbedarf der Einwohnergemeinde entsprechend.
Insgesamt befinden sich die Spezialfinanzierungen in einem gesunden Zustand; aber auch hier sind zukünftige Investitionen mit Bedacht zu wählen, damit keine zu grosse Neuverschuldung stattfindet.
Die Ertragssituation muss verbessert werden
Der rollende Finanzplan 2024 bis 2028 zeigt bei eher optimistischen Steuererträgen ausnahmslos negative Gesamtergebnisse, welche das Eigenkapital beziehungsweise die Bilanzüberschüsse entsprechend mindern.
Bereits Ende 2023 ist das Eigenkapital komplett aufgebraucht und es entsteht ein Bilanzfehlbetrag von rund 150'000 Franken.
Bilanzfehlbeträge sind gemäss kantonalen Vorgaben innerhalb von drei bis acht Jahren abzutragen – mit den aktuell weiter erwarteten Aufwandüberschüssen wird dieser Bilanzfehlbetrag jedoch sukzessive weiter ausgebaut bis zum Ende der Planungsperiode 2028.
Ohne Sondereffekt muss daher in den Folgejahren die Ergebnissituation zwingend verbessert werden.
Die Nettoverschuldung pro Kopf steigt
Ebenso wird im Budget 2023 von einem Cashdrain ausgegangen, welcher sich erst ab 2024 wieder in einen minimalen Cashflow wandelt.
Weiter steigt die Nettoverschuldung pro Kopf kontinuierlich bis zum Ende der Planperiode auf einen Wert von rund 2300 Franken (Nettoschuld II) und entspricht somit nicht mehr dem finanziellen Leitbild der Einwohnergemeinde.