In Starrkirch-Wil sollen Änderungen vorgenommen werden
Olten 02.03.2022 - 13:50
Wie die Gemeinde Starrkirch-Wil mitteilt, wurde die Teilrevision der Gemeindeordnung zuhanden der Gemeindeversammlung vom Gemeinderat verabschiedet.
In der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil müssen im Rahmen einer Teilrevision einige wenige Änderungen vorgenommen werden. Neu soll vorgesehen werden, dass bei der Wahl des Gemeinderates immer eine Urnenwahl durchgeführt werden muss.
Stille Wahlen (wenn nicht mehr Nominationen vorliegen als Sitze zu besetzen sind) sollen nicht mehr möglich sein. Im Weiteren wird festgehalten, dass die Sitzungsunterlagen an den Gemeinderat, die Gemeinderatskommission und die Kommissionen auch auf Datenaustauschplattformen bereitgestellt werden können und nicht nur in Papierform zugestellt werden müssen.
Eine weitere Änderung betrifft das Dienstverhältnis, das neu auch fest angestellte Mitarbeiter des Bereichs «Werke und Dienste» umfasst. Schlussendlich erfolgen noch Präzisierungen in Anhang II, bei den Aufgaben der Liegenschaftskommission, der Musikschulkommission und der Umweltkommission.
Der Gemeinderat hat die Teilrevision der Gemeindeordnung zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. Dieses Geschäft wird der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 28. März 2022 zur Genehmigung vorgelegt. Die Änderungen sollen dann rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft treten.