Leimbach AG: Autos dürfen den Winterdienst nicht behindern
Aargau Süd 06.01.2023 - 06:39
Wie die Gemeinde Leimbach AG mitteilt, dürfen Fahrzeuge nicht entlang von öffentlichen Strassen geparkt werden, wenn eine Schneeräumung bevorsteht.
Durch das Parkieren und Abstellen von Motorfahrzeugen entlang von öffentlichen und privaten Strassen wird der Winterdiensteinsatz der Gemeinde Leimbach AG erheblich behindert und zum Teil verunmöglicht.
Zudem besteht die Gefahr, dass solche Fahrzeuge durch den Schneepflug oder durch beiseitegeschobene Schneemassen beschädigt werden.
Fahrzeughaltende werden daher aufgefordert, ihre Fahrzeuge von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen, wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten.
Keine Haftungsübernahme bei Beschädigungen an Autos
Die Gemeinde Leimbach lehnt jegliche Haftungsansprüche ab und führt die Schneeräumung nur durch, wenn keine die Arbeiten behindernden Motorfahrzeuge abgestellt sind.
Die Verantwortlichen für den Winterdienst sind bestrebt, die öffentlichen Strassen, Wege und Plätze im Winter möglichst gefahrlos begehbar und befahrbar zu halten.
Dabei ist es leider nicht immer möglich, allen Wünschen gerecht zu werden.
Schneemaden sind durch die Einwohner zu beseitigen
Durch die Räumungsarbeiten entstandene Schneemaden sind von der betroffenen Grundeigentümerschaft auf eigene Kosten zu entfernen.
Es ist nicht gestattet, Schnee von privaten Vorplätzen auf öffentliche Strassen, Wege oder Plätze zu verschieben.
Zusätzlich wird die Bevölkerung ersucht, keinen Schnee um Hydranten herum zu deponieren.
Auch die Verteilkabinen, Abfallsammelplätze und Strasseneinlaufschächte sind von Schnee freizuhalten.
Bäume und Sträucher an Strassen sind zurückzuschneiden
Bäume und Sträucher müssen so weit zurückgeschnitten werden, dass diese den Verkehrsraum nicht beeinträchtigen.
Dabei ist auch die Schneelast durch allfälligen Nassschnee zu beachten.