Strassenanstösser in Teufenthal müssen ihre Hecken pflegen
Nau.ch Lokal
Am 02.08.2023 - 11:45
Wie die Gemeinde Teufenthal AG bekannt gibt, müssen Strassenanstösser ihre Bepflanzung am Strassenrand auf den vorgeschriebenen Abstand zurückschneiden.
Die lichte Höhe muss über Strassengebiet mindestens 4,5 Meter und über Gehwegen mindestens 2,5 Meter betragen.
Hecken und Sträucher sind gegenüber Kantonsstrassen auf zwei Meter, gegenüber Gemeindestrassen auf 20 Zentimeter Abstand, gemessen vom Strassenmarch, zurückzuschneiden.
Die Strassenbeleuchtungen müssen freigelegt werden
An Strassenkurven und Kreuzungen sind sichtbehindernde Bäume und Sträucher zu beseitigen.
Strassenbeleuchtungen, Strassentafeln, Verkehrssignale und Hydranten müssen freigelegt werden.