Aarau

    Unterentfelden AG: Rückschnitt von Bäumen bis Ende November nötig

    Gemeinde Unterentfelden
    Gemeinde Unterentfelden

    Suhr,

    Grundeigentümer in Unterentfelden AG müssen Bäume, Sträucher und Hecken, die in Strassen und Gehwege ragen, bis Ende November zurückschneiden.

    Unterentfelden AG
    Ein Baum (Symbolbild) - Pixabay

    Das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher entlang den Verkehrsräumen stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar. Nur so können klar definierte Verkehrsräume mit entsprechend guten Übersichtsverhältnissen, sowie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.

    Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- bzw. Gehweg hineinragen zurückzuschneiden. Der Rückschnitt hat jeweils bis Ende Mai und Ende November, jederzeit aber auch auf Bedarf, zu erfolgen.

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