Dottikon erinnert Einwohner an die Steuerfälligkeit für 2023
Wohlen 20.10.2023 - 13:44
Wie die Gemeinde Dottikon mitteilt, sind die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2023 per 31. Oktober 2023 zu begleichen.
Der Gemeinderat erinnert daran, dass die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2023 Ende Oktober 2023 zur Zahlung fällig sind.
Im November 2023 werden die noch offenen Steuern gebührenpflichtig gemahnt. Die Mahngebühr beträgt 35 Franken.
Ab 1. November 2023 werden auf offenen Beträgen Verzugszinsen von fünf Prozent erhoben, zudem können Ausstände ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.
Die Mahngebühr beläuft sich in diesem Fall auf 100 Franken.
Zu hohe Steuerrechnungen
Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigener Berechnung wesentlich zu hoch oder zu tief sein, ist mit der Abteilung Steuern Hägglingen/Dottikon Kontakt aufzunehmen.
Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen ist eine Anpassung der Rechnung möglich.
Wer die Steuern nicht vollständig bis zum 31. Oktober 2023 bezahlen kann, wird gebeten, sich frühzeitig bei der Abteilung Finanzen Dottikon/Hägglingen zu melden, damit eine Verlängerung der Zahlungsfrist oder ein Ratenzahlungsplan ausgearbeitet werden kann.
Nur abgegebenen Einzahlungsscheine verwenden
Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet.
Der Zins für Überzahlungen beträgt im Jahr 2023 0,3 Prozent. Für die Bezahlung der Steuern 2023 sind ausschliesslich die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine zu verwenden.