Lenzburg

    Leinenpflicht und Hundekontrolle in Brunegg

    Nau.ch Lokal
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    Wie die Gemeinde Brunegg schreibt, gilt vom 1. April bis 31. Juli 2022 die Leinenpflicht für Hunde. Die Hundehalter werden auch gebeten, neue Hunde anzumelden.

    Die Gemeinde Brunegg.
    Die Gemeinde Brunegg. - Nau.ch / jpix.ch

    Vom 1. April bis 31. Juli 2022 ist die Hauptbrut- und Setzzeit der einheimischen Wildtiere. Zum Schutz der neugeborenen Rehkitze, aber auch der Junghasen und bodenbrütenden Vögel sind – gestützt auf § 21 Abs. 1 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau – alle Hunde nicht nur im Wald und am Waldrand, sondern auch entlang von Hecken und hochstehenden Wiesen an der Leine zu führen.

    Gestützt auf das Hundegesetz (HUG) bittet die Gemeinde Hundehalter, welche einen neuen Hund besitzen, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden.

    Meldepflichtig sind Hunde ab drei Monate. Die Hundehalter werden gebeten, Kopien von folgenden Dokumenten einzureichen: Heimtierausweis (ausgestellt durch den Tierarzt), Hundeausweis (ausgestellt durch Amicus) oder gelben Impfausweis und Haltebewilligung (sofern nötig).

    Bisherige Hundehalter werden um eine Meldung an die Gemeindekanzlei Brunegg bis Ende April 2022 gebeten, falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat. Die Kontaktdaten für die Gemeindekanzlei befinden sich auf der Gemeindewebseite.

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