Lenzburg

    Othmarsingen bittet um den Rückschnitt von Bepflanzungen

    Nau.ch Lokal
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    Wohlen,

    Wie die Gemeinde Othmarsingen schreibt, werden die Einwohner aufgerufen, das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern bis Ende Juli 2023 vorzunehmen.

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    Ortseinfahrt Othmarsingen AG. (Archivbild) - Nau.ch / jpix.ch

    Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden gebeten, die auf Strassen und Trottoirs überhängenden Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf mindestens 4.5 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in das Strassengebiet hineinragen.

    Bei Gehwegen muss auf eine Höhe von mindestens 2.5 Metern aufgeastet werden.

    Im Übrigen ist generell darauf zu achten, dass Verkehrssignale, Strassenbezeichnungen sowie Strassenlampen nicht verdeckt sind und im Bereich von Einmündungen die Sicht der Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt wird.

    Der Rüückschnitt ist bis Ende Juli 2023 vorzunehmen

    In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 Zentimeter und 3 Metern gewährleistet sein.

    Das Zurückschneiden ist bis Ende Juli 2023 vorzunehmen.

    Nach unbenütztem Fristablauf kann der Gemeinderat das Zurückschneiden auf Kosten des Grundeigentümers veranlassen.

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