Gemeinde Murgenthal beteiligt sich an Kiltberg-Sanierung
Zofingen 28.03.2024 - 10:08
Wie die Gemeinde Murgenthal informiert, beteiligt sie sich mit fünf Prozent oder bis zu 10'000 Franken an den Sanierungskosten der Jagdschiessanlage Kiltberg.
Die Jagdschiessanlage Chilperg (oder Kiltberg) in Roggwil BE wurde 1977 auf einem im Eigentum der Einwohnergemeinde Murgenthal stehenden Grundstück durch den Jägerverein Oberaargau in Betrieb genommen.
Sie bestand ursprünglich aus einer Kurzdistanzanlage mit Laufhasenanlage und einer Tontaubenanlage. Die Tontaubenanlage war nur bis 1987 in Betrieb.
Die Laufhasenanlage wurde 1997 erneuert und erst Ende 2012 stillgelegt.
Grundwasser und Boden gefährdet
In der Zeitspanne von 1977 bis Ende 2012 dürften auf der Kurzdistanzanlage rund 82'400 Schüsse abgegeben worden sein.
In der zehnjährigen Nutzung der Tontaubenanlage wird die Gesamtschusszahl auf 20'300 geschätzt. Praktisch das gesamte Zielgebiet der Anlage befindet sich in der Schutzzone S2 der Quellfassungen Kiltberg und Mange.
Die Gefahr einer Verunreinigung des Grundwassers kann nicht ausgeschlossen werden. Die Bleibelastung des Bodens übersteigt den Grenzwert.
Daher ist der Standort hinsichtlich der Schutzgüter Grundwasser und Boden sanierungsbedürftig.
Murgenthal beteiligt sich an der Sanierung
Der Kanton Bern lässt den Standort nun sanieren. Das entsprechende Baugesuch wird demnächst in der Standortgemeinde Roggwil öffentlich aufgelegt.
Die Sanierungskosten belaufen sich auf circa 465'000 Franken. Davon übernimmt der Bund 40 Prozent oder circa 146'000 Franken.
Gemäss der nun erlassenen Kostenverfügung hat der Jägerverein Oberaargau als «Verhaltensstörer» 20'000 Franken zu übernehmen und die Einwohnergemeinde Murgenthal als «Zustandsstörerin» fünf Prozent der Gesamtkosten, maximal aber 10'000 Franken.
Die restlichen Kosten werden vom Kanton Bern getragen.
Unklarheit über die Genehmigung der Jagdschiessanlage
Die Gemeinde Murgenthal hat das Grundstück 1955 erworben, um ihre Quellen vor dem Kiesabbau zu schützen.
Ob der Gemeinderat überhaupt Kenntnis von der Jagdschiessanlage hatte und weshalb der Bau und Betrieb einer solchen Anlage unmittelbar oberhalb der beiden Quellen erlaubt oder toleriert wurde, lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen.
Eine Bewilligung konnte weder im Gemeinderatsprotokoll noch sonstwo im Archiv gefunden werden.
Murgenthal zahlt geringere Beitragssumme
Bei der Sanierung von Altlasten hat der «Verhaltensstörer», also der ehemalige Betreiber der Anlage, den Löwenanteil der Kosten zu übernehmen. Allerdings entfällt ein geringerer Anteil auch auf den «Zustandsstörer», den Grundeigentümer.
Kann einer der beiden nicht zahlen (was vorliegend beim Verhaltensstörer der Fall ist), trägt die öffentliche Hand die Ausfallkosten.
Im Kanton Bern ist dies der Kanton, im Kanton Aargau wären es der Kanton und die Standortgemeinde je zur Hälfte.
Insofern hat die Gemeinde Murgenthal Glück gehabt: Läge das Grundstück auf ihrem Territorium, würde sich ihr Beitrag – ohne jegliches Verschulden – auf ein Mehrfaches dessen belaufen, was sie nun bezahlen muss.