Zofingen AG: Friedhofreglement wird an heutige Bedürfnisse angepasst

In Zofingen AG soll das Friedhofreglement teilrevidiert werden. Am 24. November 2026 entscheidet der Einwohnerrat über die Änderungen per 1. Februar 2027.

Das Zofinger Friedhofreglement soll mit einer Teilrevision an die heutigen Gegebenheiten und Bedürfnisse angepasst werden. Am 24. November 2026 entscheidet der Einwohnerrat, ob die geplanten Änderungen per 1. Februar 2027 in Kraft treten.
Bestehende Bestimmungen und Begriffsdefinitionen sollen mit der Teilrevision präzisiert und aktualisiert werden; gleichzeitig werden Anliegen aus der Bevölkerung aufgenommen, soweit sie sich mit einem zweckmässigen und geordneten Friedhofbetrieb vereinbaren lassen. Das Reglement soll Punkte, die bisher zu emotionalen Diskussionen Anlass gaben, klarer regeln.
Punktuelle Neuerungen
Beispielsweise ist vorgesehen, dass nach einem Wegzug immer noch der Einwohnertarif bei einer Beisetzung in ein bereits bestehendes Grab in Zofingen gilt. Weiter soll neu auf dem Friedhof Mühlethal beim bisher namenlosen Gemeinschaftsgrab «beim Glöggli» auf Wunsch eine Namensnennung möglich sein.
Zudem ist neu im Reglement explizit erwähnt, dass das Mitführen von Blindenführhunden und Assistenzhunden – trotz allgemeinem Hundeverbot – auf dem Friedhof gestattet ist.
Zeitgemässe Regelung
Die Revision schafft damit eine zeitgemässe, klare und verlässliche Grundlage für den Betrieb und die Nutzung des Friedhofs. Am bisherigen Grundsatz der verursachergerechten Gebühren wird festgehalten. Die Kosten sollen weiterhin soweit möglich denjenigen Leistungen zugeordnet und verrechnet werden, die sie verursachen.
Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit der vorliegenden Teilrevision sowohl den veränderten Rahmenbedingungen als auch den Bedürfnissen der Bevölkerung angemessen Rechnung getragen wird, sagt Stadtpräsident André Kirchhofer.






