Aargau erfasst PFAS-Standorte: Sanierungskosten bisher unklar

Der Kanton Aargau befragt derzeit die Gemeinden zu früheren Löschübungen und Bränden mit Einsatz von PFAS-haltigen Schaumlöschmitteln. Auf diese Weise will der Regierungsrat die Flächen im Kataster der belasteten Standorte erfassen und die Sanierungskosten grob schätzen.

Erst zwei Drittel der Gemeinden haben geantwortet – daher ist noch unklar, wie hoch die Kosten für Altlastensanierungen ausfallen werden. Dies geht aus der Antwort des Regierungsrats auf eine Interpellation aus den Reihen von SP, SVP, FDP, Mitte, Grüne und GLP hervor.
Der Regierungsrat verweist auf Berechnungen des Bundesamts für Umwelt (Bafu). Dieses schätzt die Sanierungskosten für PFAS-Altlasten in der Schweiz auf 1 bis 26 Milliarden Franken. Bei Löschmitteleinsätzen öffentlicher Feuerwehren übernehme der Bund 40 Prozent der Kosten für Untersuchung, Sanierung und Überwachung.
PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) sind eine Gruppe von mehreren tausend synthetischen Industriechemikalien, die als sogenannte Ewigkeitschemikalien bezeichnet werden. Seit den 1970er-Jahren werden sie in grossem Umfang eingesetzt, unter anderem in Löschschaum. Viele PFAS weisen Fett, Schmutz und Wasser ab. Auch sind sie sind thermisch und chemisch äusserst stabil.
Grundlage für Kantonsbeitrag fehlt
Laut Regierungsrat bestehen keine rechtlichen Grundlagen für eine generelle finanzielle Beteiligung des Kantons an den Sanierungskosten. Auf Bundesebene fehlten zudem spezifische Grenzwerte für PFAS in der Altlasten-Verordnung sowie in der Verordnung über Belastungen des Bodens.
Sollte sich nach Vorliegen von Grenzwerten und Erfassungsdaten jedoch zeigen, dass PFAS-Sanierungen für Gemeinden zu untragbaren Lasten führen, schliesst der Regierungsrat eine Kostenbeteiligung nicht aus. Die bisher grösste PFAS-Sanierung im Kanton betraf das Reichhold-Areal in Hausen und Lupfig.
Auch eine automatische Pflicht der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) zur Kostenübernahme besteht gemäss eines Gutachtens des Bafu nicht. Eine Mitverantwortung der AGV käme laut Regierungsrat nur infrage, wenn diese den Einsatz PFAS-haltiger Löschmittel verbindlich vorgeschrieben oder zentral gesteuert hätte.






